05.03.2001
PRESSEMITTEILUNG DES KVW
Ausgehend vom Vorschlag einer Erziehungspension, haben sich die Frauen im KVW ausführlich mit dem Thema Rente für Frauen beschäftigt. Nachdem die Hausfrauenrente in Zukunft nicht mehr Anwendung finden wird, muss ein neues Modell entwickelt werden. Dabei sehen die Frauen im KVW beim Vorschlag der Erziehungspension, der von Regionalassessor Theiner vorgelegt wurde, einige Schwachstellen.
Grundsätzlich sollen allen Hausfrauen und -männern, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen und somit auch keine Pflichtversicherung haben, zu einer Rente verholfen werden. Die Einzahlung soll zu einem Teil durch die öffentliche Hand erfolgen und zum anderen von der Frau/dem Mann selber. Zum Unterschied von der bisherigen Hausfrauenrente, wo unabhängig von Einkommen und Vermögen jede gleich viel eingezahlt hat, soll die Einzahlung nach sozialen Kriterien erfolgen: also sowohl der öffentliche Beitrag als auch der vom einzelnen eingezahlte Betrag soll sich danach richten.
Die Frauen im KVW sind der Meinung, dass jede/r, der/die für eine Wohngemeinschaft sorgt, der Versicherung beitreten kann. Somit wären auch jene Frauen nicht ausgeschlossen, die keine Kinder haben oder bei denen die Geburt schon längere Zeit zurück liegt. Jedoch sollten Erziehungs- und Pflegezeiten berücksichtigt werden und in Form von Geld ihren Niederschlag finden. Auch dieser Beitrag der öffentlichen Hand sollte nach der sozialen Bedürftigkeit gestaffelt sein.
Der bisher vorliegende Vorschlag der Erziehungspension berücksichtigt weder Pflegezeiten noch die soziale Bedürftigkeit, zeigt sich die Vorsitzende der KVW-Frauen Erika Christandl enttäuscht. Außerdem können berufstätige Mütter durch dieses System ein zweite oder gar dritte Rente erhalten (neben der Pflichtversicherung und - falls beigetreten - der Zusatzversicherung beim Pensplan). Gleichzeitig würden andere Frauen durch den Rost fallen bzw. bei zwei Kindern nur eine sehr geringe Rente erhalten. Da sich im Leben einer jungen Frau noch viel ändern kann, muss für sie jederzeit die Möglichkeit bestehen, das eingezahlte Geld im Fonds für eine Weiterversicherung bei der Nisf/Inps zu verwenden.
Die Frauen im KVW haben ihre Stellungnahme zur "Erziehungspension" dem Regionalassessor Richard Theiner zukommen lassen und auch Vorschläge erarbeitet, wie sie sich eine Rente für Hausfrauen/-männer und Mütter vorstellen. "Da Änderungen immer Unsicherheiten in der Bevölkerung erzeugen, muss gut überlegt, wie die jetzige Hausfrauenrente abgeändert wird und wie die Übergangskriterien aussehen", fasst Erika Christandl die Gespräche zusammen.