29.02.2001

An die
Regionalregierung
Regionalassessor
Dr. Richard Theiner
Duca d'Aosta Allee 40
39100 Bozen

Stellungsnahme des Frauenforums zum Vorschlag einer Erziehungspension

(Text des Vorschlags - bitte hier klicken)

Regionales Vorsorgepaket Hausfrauenrente - Erziehungspension

Eine Alternative zur bestehenden Hausfrauenrente, bei deren Finanzierbarkeit bekanntlich bereits kurz nach Einführung starke Zweifel aufgetreten sind, muß nach unserer Meinung grundsätzlich Folgendes berücksichtigen:

Im Einzelnen sehen wir folgende Probleme - Vorschläge :

Für das Frauenforum
Koordinatorin
Hedwig Zelger Seidner,
Nicolodistr. 2
39100 Bozen
Tel. 0471/282264


Erziehungspension

Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft, aber die Zahl der Kinder je Familie geht kontinuierlich zurück. Wer heute Kinder großzieht nimmt eine nicht unerhebliche Belastung in Kauf und - nach wie vor - wird der Hauptteil dieser Belastung von den Frauen getragen. Diese sind es auch, die dann im Alter teilweise schlecht oder gar nicht versorgt sind. Die Erziehungspension will diese Situation verbessern. Durch eine Kombination von privater Vorsorge und öffentlichem Engagement soll die Möglichkeit geboten werden, eine Zusatzpension zu erwerben. Anspruchsberechtigt ist prinzipiell die Mutter des Kindes. Der Vater hat nur dann die Möglichkeit, die Leistungen zu beantragen, wenn die Mutter nicht mehr lebt oder wenn eine begründete Verzichtserklärung der Mutter vorliegt.

Ein zeitgemäßes Konzept muß dabei berücksichtigen, daß die Mutterrolle heute sehr vielfältige Lebenssituationen umfaßt: Mütter, die berufstätig sind, alleinerziehende Mütter, Mütter die während der intensivsten Betreuungsjahre nicht berufstätig sind, davor und danach aber voll im Erwerbsleben stehen und solche die ganz in der Betreuung der Familie aufgehen, prägen gleichwertig das Bild unserer Gesellschaft. Die Zusatzversicherung muß daher allen diesen Gruppen eine echte Verbesserung bieten.

Das vorgeschlagene Konzept baut auf einer fixen Verpflichtung für die Region (5 Mio. Lire pro Kind) und einem Wahlrecht der Mutter auf. Ist die Mutter in einer Situation in der sie möglicherweise die Mindestversicherungszeiten für eine eigene Pension nicht erreicht, aber eine Chance besteht diese durch freiwillige Weiterversicherung während der Betreuungszeiten für die Kinder zu erreichen, kann sie die 5 Mio. Lire als öffentlichen Beitrag zur freiwilligen Weiterversicherung bekommen. Ist die Mutter dagegen in einer Situation in der sie entweder mit Sicherheit einen eigenen Pensionsanspruch erwirbt oder auch bei freiwilliger Versicherung die Mindestjahre nicht erreicht, so wird sie sich für die Zusatzpension entscheiden. Dafür muß sie ab der Geburt des ersten Kindes fünfzehn Jahre lang in einen Pensionsfond einzahlen. Der jährliche Betrag richtet sich nach der finanziellen Situation der Familie und liegt zwischen 100.000 und 700.000 Lire jährlich oder zwischen 2.000 und 14.000 Lire wöchentlich.

Durch die Veranlagung dieses Geldes und durch den Beitrag der Region von 5 Mio. Lire je Kind, kann aus diesem Fond ab dem sechzigsten Lebensjahr eine Zusatzpension von real rund 200.000 Lire je Monat und Kind gezahlt werden. Bei drei Kindern würde also ein Betrag von 600.000 Lire ausbezahlt. Die Zahlen beruhen auf der Annahme, daß das Geld mit 5 % Verzinsung angelegt werden kann. Dies ist heute eine realistische Größe, sollte sich dieser Wert entscheidend ändern wären natürlich auch die Auszahlbeträge anzugleichen.

Durch dieses auf dem Kapitaldeckungsverfahren beruhende System wird eine teilweise öffentliche Altersvorsorge geschaffen, die nicht zu Lasten der heute lebenden jungen Generation geht, langfristig finanzierbar und sozial gerecht ist, sowie Mehrkinderfamilien begünstigt.

Die Prinzipien des Systems

Die technischen Einzelheiten