29.02.2001
An die
Regionalregierung
Regionalassessor
Dr. Richard Theiner
Duca d'Aosta Allee 40
39100 Bozen
Stellungsnahme des Frauenforums zum Vorschlag einer Erziehungspension
(Text des Vorschlags - bitte hier klicken)
Regionales Vorsorgepaket
Hausfrauenrente - Erziehungspension
Eine Alternative zur bestehenden Hausfrauenrente, bei deren Finanzierbarkeit bekanntlich bereits kurz nach Einführung starke Zweifel aufgetreten sind, muß nach unserer Meinung grundsätzlich Folgendes berücksichtigen:
- der soziale Charakter muß beibehalten und Ungerechtigkeiten soweit als möglich ausgeschlossen werden;
- die eventuelle Alternative muß den Großteil der möglichen Problemfälle abdecken;
- Rentenansprüche dürfen nicht zukünftige Generationen, auch nicht die öffentliche Hand, belasten;
- der Übergang vom bestehenden zum neuen System muß berücksichtigt und dafür klare Richtlinien festgelegt werden.
Im Einzelnen sehen wir folgende Probleme - Vorschläge :
- für den Beitritt zum neuen System sollen nicht nur die Geburt sondern auch der Erhalt eines öffentlichen Beitrages wie z.B. Erziehungsgeld und Pflegegeld Voraussetzung sein können (ansonsten fallen Frauen z.B. in Wohngemeinschaften durch den Rost);
- eine Entscheidung über die Verwendung des öffentlichen Beitrages und die Zahlung des jährlichen Beitragssatzes soll nicht innerhalb eines Jahres getroffen werden müssen, sondern soll auch bis 15 Jahre vor dem Erreichen des Pensionsalters möglich sein (d.h. spätestens mit 45 Jahre muß die Frau bzw. der Mann sich entscheiden); dadurch besteht die Möglichkeit, auch Frauen über 40 Jahre einzubeziehen und die "Wahlmöglichkeit" bei jüngeren Frauen kann hinausgeschoben werden;
- die Beitragssätze müssen nach Einkommen und Vermögen der Familie gestaffelt sein;
- die Möglichkeit von Mehrfachpensionen muß ausgeschlossen werden;
- AusländerInnen dürfen nicht ausgeschlossen werden, sofern eine festgelegte Mindestansässigkeit gegeben ist;
- klare Bestimmungen für die Verwendung des Beitrages und der Beitragssätze bei freiwilligem Austritt, bei Abwanderung aus der Region und vorzeitigem Ableben müssen festgelegt werden;
- eine Erhöhung des Beitrages der öffentlichen Hand soll in Betracht gezogen werden (der vorgeschlagene Beitrag deckt nach unserer Ansicht nicht eine zwanzigjährige Rente von real Lire 200.000.- monatlich ab).
Für das Frauenforum
Koordinatorin
Hedwig Zelger Seidner,
Nicolodistr. 2
39100 Bozen
Tel. 0471/282264
Erziehungspension
Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft, aber die Zahl der Kinder je Familie geht kontinuierlich zurück. Wer heute Kinder großzieht nimmt eine nicht unerhebliche Belastung in Kauf und - nach wie vor - wird der Hauptteil dieser Belastung von den Frauen getragen. Diese sind es auch, die dann im Alter teilweise schlecht oder gar nicht versorgt sind. Die Erziehungspension will diese Situation verbessern. Durch eine Kombination von privater Vorsorge und öffentlichem Engagement soll die Möglichkeit geboten werden, eine Zusatzpension zu erwerben. Anspruchsberechtigt ist prinzipiell die Mutter des Kindes. Der Vater hat nur dann die Möglichkeit, die Leistungen zu beantragen, wenn die Mutter nicht mehr lebt oder wenn eine begründete Verzichtserklärung der Mutter vorliegt.
Ein zeitgemäßes Konzept muß dabei berücksichtigen, daß die Mutterrolle heute sehr vielfältige Lebenssituationen umfaßt: Mütter, die berufstätig sind, alleinerziehende Mütter, Mütter die während der intensivsten Betreuungsjahre nicht berufstätig sind, davor und danach aber voll im Erwerbsleben stehen und solche die ganz in der Betreuung der Familie aufgehen, prägen gleichwertig das Bild unserer Gesellschaft. Die Zusatzversicherung muß daher allen diesen Gruppen eine echte Verbesserung bieten.
Das vorgeschlagene Konzept baut auf einer fixen Verpflichtung für die Region (5 Mio. Lire pro Kind) und einem Wahlrecht der Mutter auf. Ist die Mutter in einer Situation in der sie möglicherweise die Mindestversicherungszeiten für eine eigene Pension nicht erreicht, aber eine Chance besteht diese durch freiwillige Weiterversicherung während der Betreuungszeiten für die Kinder zu erreichen, kann sie die 5 Mio. Lire als öffentlichen Beitrag zur freiwilligen Weiterversicherung bekommen.
Ist die Mutter dagegen in einer Situation in der sie entweder mit Sicherheit einen eigenen Pensionsanspruch erwirbt oder auch bei freiwilliger Versicherung die Mindestjahre nicht erreicht, so wird sie sich für die Zusatzpension entscheiden. Dafür muß sie ab der Geburt des ersten Kindes fünfzehn Jahre lang in einen Pensionsfond einzahlen. Der jährliche Betrag richtet sich nach der finanziellen Situation der Familie und liegt zwischen 100.000 und 700.000 Lire jährlich oder zwischen 2.000 und 14.000 Lire wöchentlich.
Durch die Veranlagung dieses Geldes und durch den Beitrag der Region von 5 Mio. Lire je Kind, kann aus diesem Fond ab dem sechzigsten Lebensjahr eine Zusatzpension von real rund 200.000 Lire je Monat und Kind gezahlt werden. Bei drei Kindern würde also ein Betrag von 600.000 Lire ausbezahlt. Die Zahlen beruhen auf der Annahme, daß das Geld mit 5 % Verzinsung angelegt werden kann. Dies ist heute eine realistische Größe, sollte sich dieser Wert entscheidend ändern wären natürlich auch die Auszahlbeträge anzugleichen.
Durch dieses auf dem Kapitaldeckungsverfahren beruhende System wird eine teilweise öffentliche Altersvorsorge geschaffen, die nicht zu Lasten der heute lebenden jungen Generation geht, langfristig finanzierbar und sozial gerecht ist, sowie Mehrkinderfamilien begünstigt.
Die Prinzipien des Systems
- Keine Verpflichtung für zukünftige Generationen: Der öffentliche Beitrag von 5 Mio. Lire pro Kind wird sofort bei der Geburt in den Rentenfond einbezahlt, sodaß das System im Kern ein Kapitaldeckungsverfahren ist. Damit verpflichten wir heute nicht zukünftige Generationen angereifte Rentenansprüche zu decken.
- Keine Diskriminierung zwischen berufstätigen und nichtberufstätigen Müttern: Das System behandelt alle Kinder gleich, unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig, selbständig oder unselbständig sind oder nicht.
- Kombinierbarkeit: Das System ist mit jeder Form der gesetzlichen oder der privaten Altersvorsorge kombinierbar.
- Wahlmöglichkeit: Die Anspruchsberechtigten können entscheiden, ob sie den öffentlichen Beitrag als Zuschuß zur freiwilligen Versicherung im gesetzlichen Rentensystem benutzen oder ob sie ihn als Beitrag für die Zusatzrente verwenden wollen. Die erste Alternative wird für Personen attraktiv sein, die Mühe haben, die Mindestversicherungszeiten zusammenzubringen, die zweite Alternative für jene, die die Versicherungszeiten ohnehin nicht oder sicher zusammenbringen.
- Sozial gerecht (soweit als möglich): Die Beiträge zur Versicherung sind sozial gestaffelt, die Leistungen sind für alle gleich.
- Mehrkinderfamilienfreundlich: Die Selbstbeteiligung fällt nur einmal je Frau (oder Mann) an; die Zusatzrente ist zur Kinderzahl proportional.
Die technischen Einzelheiten
- Bei der Geburt eines Kindes oder bei einer Adoption zahlt die öffentliche Hand 5.000.000 Lire in einen Fond ein.
- Innerhalb eines Jahres nach Geburt des ersten Kindes muß die Frau bzw. der Mann entscheiden, ob sie den öffentlichen Beitrag für eine freiwillige Weiterversicherung bei der INPS, als Zusatzrente oder überhaupt nicht nutzen wollen.
- Im ersten Fall wird das Geld direkt an das NISF/INPS überwiesen und zur Abdeckung von freiwilligen Versicherungsbeiträgen genutzt.
- Im zweiten Fall, wird zunächst die Einkommens- und Vermögenssituation eingeschätzt. Das Verfahren soll sich an die für das Familienpaket verwendete Form anlehnen. Es werden vier Einkommenskategorien so festgelegt, daß in die niederste etwa 10 % der Bevölkerung, in die zweite Kategorie 25 % in die dritte 40 % und in die oberste 25 % fallen.
- Der jährliche Beitragssatz wird mit 100.000 Lire, 300.000 Lire, 500.000 Lire respektive 700.000 Lire festgelegt und ist regelmäßig an die Inflation anzupassen.
- Die Berechtigten zahlen den jeweiligen Jahresbeitrag 15 Jahre lang direkt in den obgenannten Fond ein.
- Mit Erreichen des 60. Lebensjahres erhalten alle berechtigten Personen bis zu ihrem Ableben monatlich den Betrag von rund 200.000 Lire je Kind.